Amtsgericht (Zivilsachen)
Amtsgericht, die unterste Gerichtsstufe der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland (in den neuen Bundesländern aus den Kreisgerichten gebildet). Das Amtsgericht ist regelmäßig mit mehreren Richtern (Amtsbezeichnung: Richter am Amtsgericht) besetzt, die aber in Zivilsachen stets als Einzelrichter entscheiden. In Strafsachen entscheidet entweder der Strafrichter als Einzelrichter oder das
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