Amtsgericht (Zivilsachen)

Amtsgericht, die unterste Gerichtsstufe der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland (in den neuen Bundesländern aus den Kreisgerichten gebildet). Das Amtsgericht ist regelmäßig mit mehreren Richtern (Amtsbezeichnung: Richter am Amtsgericht) besetzt, die aber in Zivilsachen stets als Einzelrichter entscheiden. In Strafsachen entscheidet entweder der Strafrichter als Einzelrichter oder das

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.