Klassifikationen
Ertragshoheit und Steuerarten: Steuern lassen sich nach den verschiedensten Gesichtspunkten klassifizieren. Unproblematisch ist die Einteilung nach der Ertragshoheit in Steuern des Bundes, der Länder (Landessteuern), der Gemeinden (Gemeindesteuern) und der EU sowie in Gemeinschaftsteuern. Die übrigen zahlreichen in Wissenschaft und Praxis entwickelten Einteilungen der Steuern in Steuerarten
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