Gemeindesteuern
Gemeindesteuern, im engeren Sinn die Steuern, deren (gesamtes) Aufkommen den Gemeinden zusteht und für die die Gemeinden die Ertragshoheit besitzen. Nach Artikel 106 Absatz 6 Grundgesetz (GG) sind dies die »Realsteuern« (Grundsteuer und Gewerbesteuer, an der allerdings Bund und Länder durch die Gewerbesteuerumlage beteiligt sind) sowie als »kleine Gemeindesteuern«
Informationen zum Artikel
Quellenangabe