Ertragsteuern
Ertragsteuern, im finanzwissenschaftlichen Sinne Steuern, die den Ertrag der Produktionsfaktoren (die Wertschöpfung) nach objektiven Maßstäben erfassen, gleichgültig, wem der Ertrag (als Einkommen) zufließt. Die persönlichen Verhältnisse des Inhabers des Ertrag bringenden Objektes (z. B. Grundstück, Gewerbebetrieb) bleiben unberücksichtigt; im Vordergrund steht der Steuergegenstand, nicht das Steuersubjekt. Man spricht daher
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