Gemeinschaftsteuern

Gemeinschaftsteuern, gemeinschaftliche Steuern,

verfassungsrechtliche Bezeichnung für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 GG dem Bund und den Ländern gemeinsam zusteht (Verbundsystem des Finanzausgleichs). Die Beteiligung von Bund und Ländern am Aufkommen der Gewerbesteuer fällt nicht unter den verfassungsrechtlichen Begriff der Gemeinschaftsteuern.

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