Staatsprüfung
Staatsprüfung, umgangssprachlich Staats|examen,
von staatlichen Prüfungsausschüssen abgenommene Prüfung als Voraussetzung für den Eintritt in die Beamtenlaufbahn oder einen staatlich überwachten Beruf mit staatlich geordneter Berufsausbildung; auf Hochschulebene z. B. Apotheker, Ärzte, Juristen und Lehrer, auf der Ebene staatlich geprüfter Berufe (»staatliche Prüfung«) z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger, medizinisch-technische Assistenten, Techniker. Bei Hochschulstudium schließt
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