Spanien

Religion

Die Verfassung (Artikel 16) garantiert die Religionsfreiheit und schließt eine Staatsreligion aus. Grundlage der Beziehungen zwischen dem Staat und der katholischen Kirche als der größten Religionsgemeinschaft bilden vier 1979 zwischen dem Staat und dem Heiligen Stuhl abgeschlossene Abkommen; diese lösten das Konkordat von 1953 ab, das der katholischen Kirche die

Mitwirkende

Alexander Ströhl

Quellenangabe

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