Sozialhilfe

Sozialhilfe, gegenüber den Sozialversicherungen und der Versorgung (z. B. Kriegsopfer-, Soldaten-, Beamtenversorgung) nachrangiges Sozialleistungssystem, dessen Leistungen die Lücken in der sozialen Sicherung schließen oder in bestimmten, zum Teil schwer normierbaren Gefährdungs- und Notlagen Hilfe gewähren sollen.

Rechtsgrundlage war bis zum 31. 12. 2004 das Bundessozialhilfegesetz, Abkürzung BSHG, vom 30. 6. 1961, welches das ältere Fürsorgerecht in materieller und verfahrensmäßiger Hinsicht zusammenfasste. Das Bundessozialhilfegesetz behielt die Grundsätze der Fürsorge bei, entwickelte sie aber an einigen Stellen gemäß den gewandelten gesellschaftspolitischen Verhältnissen und Anschauungen weiter. So wurde das

Geschichte

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