Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Unterstützungsleistungen, die dem Zweck dienen, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und behinderte Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.
Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung sind in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gegliedert. Träger der Leistungen sind die Institutionen der Sozialversicherung, der Sozialhilfe, der Versorgung und die Bundesagentur für
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