Mutterschaftshilfe
Mutterschaftshilfe, alte Bezeichnung für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an weibliche Mitglieder vor und nach der Entbindung. Seit dem 1. 1. 1989 durch die Bezeichnung »Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft« (ab 2012 §§ 24c–24i SGB V) ersetzt (Mutterschutz). Danach besteht Anspruch auf ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-,
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