Grundsicherung für Arbeitsuchende
Grundsicherung für Arbeitsuchende, eigenständige Sozialleistung, die 2003 mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (»Hartz IV«) geschaffen wurde.
Die Grundsicherung ist im SGB II geregelt. Eeinige Vorschriften traten am 1.1.2004, die wesentliche Teile am 1.1.2005 in Kraft. Mit dem Gesetz wurden die steuerfinanzierten (Fürsorge-)Leistungen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) für erwerbsfähige Hilfebedürftige zusammengelegt. Früher galten für erwerbsfähige Bezieher von Arbeitslosenhilfe günstigere Leistungssätze und Regeln für
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