Altenhilfe

Altenhilfe, eine der Hilfen in anderen Lebenslagen nach dem Recht der Sozialhilfe (§ 71 SGB XII), für die die Kommunen zuständig sind. Allgemein werden darunter auch die entsprechenden Angebote und sozialen Dienste für ältere Menschen verstanden; seit der Einführung der Pflegeversicherung jedoch nicht mehr die pflegerischen Dienste und Einrichtungen.

Werke

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.