Sonderveranstaltung
Sonderveranstaltung, Sonderverkauf,
im engeren Sinn außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs stattfindende Verkaufsveranstaltung des Einzelhandels, die der Steigerung des Güterabsatzes dient und den Eindruck hervorruft, dass besondere Kaufvorteile gewährt werden. Diese Sonderveranstaltungen sind unzulässig, wenn sie den Charakter irreführender Werbung haben (§ 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Eine unzulässige Sonderveranstaltung liegt insbesondere dann
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