Sondernutzung
Sondernutzung, jeder Gebrauch einer öffentlichen Sache, der den Gemeingebrauch übersteigt. Sie bedarf einer besonderen, in der Regel gebührenpflichtigen, Zulassung. Die Sondernutzungserlaubnis gewährt ein subjektives öffentliches Recht. Von großer praktischer Bedeutung ist die Sondernutzung im Straßen- und im Wasserrecht (z. B. Bewilligung nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz hinsichtlich einer bestimmten Nutzung
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