Anlieger
Anlieger, Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines Grundstücks, das an eine öffentliche Straße oder an ein öffentliches oberirdisches Gewässer grenzt. Die enge räumliche Beziehung zwischen privatem Grundstück und öffentlicher Verkehrsanbindung bedingt bestimmte Rechte und Pflichten: Dem Anlieger steht der freie und in der Regel unentgeltliche Anliegergebrauch an und zu öffentlichen
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