Pacht
Pacht [mittelhochdeutsch pfaht(e), von lateinisch pactum »Vertrag«],
die Überlassung von Gegenständen an einen anderen (Pächter) zu Gebrauch und Nutzung, d. h. zu Fruchtziehung auf bestimmte Zeit gegen Entgelt. Gegenstand eines Pachtvertrages können Sachen (z. B. Grundstücke), Rechte (z. B. Jagd- oder Fischereirechte) und Unternehmen sein. Der Verpächter hat also dem Pächter – im Unterschied zur Miete –
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