Privatrecht
Privatrecht, der Teil der Rechtsordnung, der die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander und der privatrechtlichen Verbände sowie Gesellschaften auf der Grundlage der Privatautonomie regelt. Die Abgrenzung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht kann im Einzelfall schwierig sein, ist aber von erheblicher praktischer Bedeutung, da davon die Feststellung sowohl der anzuwendenden materiellen Rechtsnormen
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