Privatrecht

Privatrecht, der Teil der Rechtsordnung, der die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander und der privatrechtlichen Verbände sowie Gesellschaften auf der Grundlage der Privatautonomie regelt. Die Abgrenzung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht kann im Einzelfall schwierig sein, ist aber von erheblicher praktischer Bedeutung, da davon die Feststellung sowohl der anzuwendenden materiellen Rechtsnormen

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.