Verwaltung
Seit 1995 wird zwischen staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung unterschieden. Träger der Selbstverwaltung, die auch staatliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, sind die 212 Gemeinden (Občine), davon 11 städtische Gemeinden. Beschlussorgan ist der Gemeinderat, Vollzugsorgan der Bürgermeister (župan). Beide werden für 4 Jahre direkt gewählt. In Siedlungsgebieten nationaler Minderheiten steht diesen eine Mindestrepräsentation
Informationen zum Artikel
Quellenangabe