Recht
1994 erfolgte eine Justizreform. Hiernach werden die Aufgaben der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit von der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfüllt, die vierstufig aufgebaut ist. Es bestehen 44 Kreisgerichte, elf Bezirksgerichte, vier Obergerichte und das Oberste Gericht. Daneben gibt es eine Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, bei der der Instanzenzug von den vier Arbeitsgerichten über das
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