Seemann
Seemann, in einem Heuerverhältnis auf einem Seehandelsschiff stehender Arbeitnehmer. Die Rechtsverhältnisse und Besonderheiten dieses Arbeitsbereichs sind gesetzlich im Wesentlichen im Seearbeitsgesetz vom 20. 4. 2013 geregelt.
Quellenangabe
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar