Meuterei
Meuterei [zu Meute],
Vereinigung mehrerer Personen zu Ungehorsam oder Empörung gegen Vorgesetzte. Die Gefangenenmeuterei (gegen Anstaltsbeamte oder Aufseher) wird nach § 121 StGB mit Freiheitsentzug von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine Meuterei liegt bei Gefangenen vor, wenn sie sich
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