Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, Personen, die sich einem Arbeitgeber aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) zur Leistung von Arbeit verpflichtet haben.

Zu den Arbeitnehmern gehören Angestellte und Arbeiter, hinzu kommen Auszubildende, Volontäre, Praktikanten. Für Arbeitnehmer gilt das Arbeitsrecht. Als arbeitnehmerähnliche Personen (§ 5 Arbeitsgerichtsgesetz) gelten die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit einem Arbeitnehmer entsprechen (z. B. »Einfirmenvertreter«, freie Mitarbeiter im

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