leitende Angestellte
leitende Angestellte, besondere Arbeitnehmergruppe (Angestellte), grundsätzlich beschrieben in § 5 Absätze 3 und 4 Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung vom 25. 9. 2001. Danach ist ein leitender Angestellter, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen 1) zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist oder 2) Generalvollmacht oder Prokura
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