Heuer
Heuer [mittelniederdeutsch hure, zu mittelhochdeutsch huren »mieten«],
der im Rahmen des Heuerverhältnisses zu beanspruchende Lohn eines Besatzungsmitglieds eines Seeschiffs, geregelt in §§ 37 ff. Seearbeitsgesetz vom 20. 4. 2013. Die Heuer bemisst sich nach Kalendermonaten. Bei Berechnung der Heuer für einzelne Tage wird der Kalendermonat zu 30 Tagen gerechnet. Die Heuer ist mit Ablauf eines jeden Kalendermonats
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