Musterung (Arbeitsrecht)
Musterung, Arbeitsrecht:
früher Verhandlung und Abschluss der Arbeitsverträge von Seeleuten; dabei waren das Seefahrtsbuch und das Befähigungszeugnis in Anwesenheit des Kapitäns dem Seemannsamt vorzulegen. Anmusterung fand bei Dienstantritt, Abmusterung bei Dienstende, Ummusterung bei Änderung der Dienststellung des Seemanns statt. Mit dem Inkrafttreten des Seearbeitsgesetzes am 1. 8. 2013 wurden Musterungsverfahren beim Seemannsamt
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