Seeländisches Recht
Seeländisches Recht, in zwei Bearbeitungen in altdänischer Sprache überliefertes mittelalterliches Rechtsbuch des »Seeländischen Rechtskreises« (die Inseln Seeland, Møn, Falster und Lolland umfassend). Älteste Redaktion ist »Waldemars seeländisches Recht«, entstanden wohl Ende des 12. Jahrhunderts (Datierung umstritten), das v. a. Erb- und Strafrecht enthält und in einzelnen Teilen auch im
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