Jütisches Recht
Jütisches Recht, dänisches Gesetzbuch, das von einem königlichen Redaktionskollegium ausgearbeitet und 1241 von König Waldemar II. (1202–41) als Gesetz für den jütischen Rechtskreis (Jütland, Herzogtum Schleswig, Fünen, Langeland) erlassen wurde. Es wurde durch das dänische Reichsgesetz von 1683 abgelöst, behielt aber in weiten Teilen Schleswigs bis zur Einführung des BGB
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