Seeamt
See|amt, aufgrund des »Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen« vom 6. 12. 1985 gebildeter Ausschuss zur Untersuchung von Seeunfällen. Seeämter sind bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest eingerichtet. Das Seeamt entscheidet nach Maßgabe des Gesetzes bei schweren Seeunfällen in der Besetzung mit einem Vorsitzenden (der die Befähigung
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