Schändung (Recht)

Schändung, Recht:

Entehrung durch physischen An- oder Eingriff, z. B. Grabschändung, Leichenschändung (Leiche); besonders der Missbrauch einer willenlosen, bewusstlosen oder geisteskranken Frau zum außerehelichen Geschlechtsverkehr. (Sexuelle) Schändung ist im Recht Österreichs (§ 205 StGB) und der Schweiz (Artikel 191 StGB) ein eigener Straftatbestand. Im deutschen Recht ist der Begriff

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