Kindesmisshandlung
Kindesmisshandlung, im strafrechtlichen Sinne eigentlich Misshandlung von Schutzbefohlenen,
die als erschwerte Form der Körperverletzung nach § 225 StGB im Normalfall mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht ist; geschützt sind hiernach u. a. Personen unter 18 Jahren, die von Fürsorge- oder Obhutspflichtigen gequält, roh misshandelt oder böswillig vernachlässigt werden. Zur Kindesmisshandlung im weiteren Sinn zählen
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