Grabschändung
Grabschändung, im eigentlichen Sinn die Störung der Totenruhe,
d. h. die unbefugte Wegnahme von Leichen oder Leichenteilen oder das Verüben beschimpfenden Unfugs an einem Grab; wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet (§ 168 StGB). Die Zerstörung oder Beschädigung von Grabdenkmälern ist als gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB) unter Strafe gestellt.
Quellenangabe