Schwertseite (älteren deutschen Recht)

Schwertseite, Schwertmage, Speerseite,

im älteren deutschen Recht die Verwandten der väterlichen Seite (Agnaten); die mütterliche Seite heißt Kunkel- oder Spindelseite beziehungsweise -mage (nach der Spinnarbeit genannt; Kognaten).

Quellenangabe

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