Schwertseite (älteren deutschen Recht)Schwertseite, Schwertmage, Speerseite,im älteren deutschen Recht die Verwandten der väterlichen Seite (Agnaten); die mütterliche Seite heißt Kunkel- oder Spindelseite beziehungsweise -mage (nach der Spinnarbeit genannt; Kognaten).Informationen zum ArtikelQuellenangabeLeselineal schließenKostenlos testenredaktionell geprüfte und verlässliche Inhaltealtersgerecht aufbereitet im Schullexikonmonatlich kündbarKostenlos testenoderEinloggenSie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.
Schwertseite (älteren deutschen Recht)Schwertseite, Schwertmage, Speerseite,im älteren deutschen Recht die Verwandten der väterlichen Seite (Agnaten); die mütterliche Seite heißt Kunkel- oder Spindelseite beziehungsweise -mage (nach der Spinnarbeit genannt; Kognaten).Informationen zum ArtikelQuellenangabe