Kognaten (römisches Recht)
Kognaten [lateinisch, eigentlich »Mitgeborene«], Singular Kognat der, -en,
römisches Recht: die Blutsverwandten, die nicht unter derselben Patria Potestas standen. (Agnaten)
Quellenangabe
Kognaten [lateinisch, eigentlich »Mitgeborene«], Singular Kognat der, -en,
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar