Deutsche

Deutsche, Angehörige des deutschen Volkes, aus Deutschland stammende Personen beziehungsweise Personen deutscher Abstammung.

Im Sinne des Grundgesetzes ist Deutscher, »wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. 12. 1937 Aufnahme gefunden hat« (Artikel 116 Absatz 1 GG). Der Begriff »Deutscher« im Sinne

Geschichte

Wandlungen des Begriffs Deutsche

Die Deutschen in Europa und Übersee

Quellenangabe

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