Agnaten (germanisches und älteres deutsches Recht)
Agnaten [zu lateinisch agnatus »der Nachgeborene«], Singular Agnat der, -en, germanisches und älteres deutsches Recht: Schwertmagen, Speermagen, Speerseite,
männliche Blutsverwandte, die in männlicher Linie vom gemeinsamen Stammvater abstammen und gegenüber den Spindel- oder Kunkelmagen (Blutsverwandte im Weibesstamm) lange Zeit im Erbrecht oder Wergeldempfang bevorrechtigt waren.
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