Schuldenbremse

Verfassungsgericht verhindert Aufweichung

Am 15.11.2023 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die von der »Ampelkoalition« aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossene Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren verfassungswidrig war, weil damit die Schuldenbremse umgangen worden sei. Im Nachtragshaushalt 2021 hatte die Regierung ursprünglich für die Corona-Politik vorgesehene, dann aber nicht verwendete 60 Mrd. Euro

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