Schuldenbremse

Deutschland

In Deutschland ist der Begriff die umgangssprachliche Bezeichnung für die von der Föderalismuskommission II Anfang 2009 beschlossene politische Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes und der Länder. Danach darf die strukturelle, also nicht konjunkturbedingte, Nettokreditaufnahme des Bundes seit 2016 maximal 0,35 % des Bruttoinlandprodukts betragen. Die Bundesländer dürfen seit 2020 überhaupt keine

Verfassungsgericht verhindert Aufweichung

Ende der Ampelkoalition

Quellenangabe

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