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Schuldenbremse
Deutschland
In Deutschland ist der Begriff die umgangssprachliche Bezeichnung für die von der Föderalismuskommission II Anfang 2009 beschlossene politische Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes und der Länder. Danach darf die strukturelle, also nicht konjunkturbedingte, Nettokreditaufnahme des Bundes seit 2016 maximal 0,35 % des Bruttoinlandprodukts betragen. Die Bundesländer durften 2020–23 überhaupt keine Kredite
Verfassungsgericht verhindert Aufweichung
Ende der Ampelkoalition
Historisches Finanzpaket im März 2023

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