Schlussverteilung

Schlussverteilung, im Insolvenzverfahren die abschließende, mit Zustimmung des Insolvenzgerichts erfolgende Verteilung des aus der Liquidierung des Schuldnervermögens stammenden Erlöses durch den Insolvenzverwalter an die Gläubiger (§ 196 Insolvenzordnung). Bei Erteilung der Zustimmung bestimmt das Insolvenzgericht den Schlusstermin. Die Schlussverteilung ist von der Nachtragsverteilung zu unterscheiden.

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