Nachtragsverteilung

Nach|tragsverteilung, in der Insolvenz nach der Schlussverteilung die weitere Verteilung von Mitteln der Insolvenzmasse, wenn zurückbehaltene Beträge für die Masse frei werden, ausgezahlte Beträge zur Masse zurückfließen oder weitere Massegegenstände ermittelt werden (§§ 203–205 Insolvenzordnung vom 5. 10. 1994).

Quellenangabe

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