Gläubigerversammlung

Gläubigerversammlung, vom Insolvenzgericht berufene und geleitete Versammlung der Insolvenz- und Sicherungsgläubiger (§§ 74 ff. Insolvenzordnung vom 5. 10. 1994). In die Zuständigkeit der Gläubigerversammlung fallen u. a.: der Vorschlag der Ernennung eines anderen als des ursprünglich vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses zur Unterstützung und Überwachung der

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