Schlusstermin

Schlusstermin, im Insolvenzverfahren die vor Beendigung des Verfahrens vom Insolvenzgericht gemäß § 197 Insolvenzordnung von Amts wegen einzuberufende Gläubigerversammlung, die die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters entgegenzunehmen hat und die den Beteiligten Gelegenheit gibt, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und gegen das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen (Schlussverzeichnis

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