Verbraucherinsolvenzverfahren
Verbraucher|insolvenzverfahren, durch die Insolvenzordnung (InsO) vom 5. 10. 1994 zum 1. 1. 1999 eingeführtes besonderes vereinfachtes Verfahren bei Insolvenz natürlicher Personen (§§ 304–314 InsO). Es kann von Personen in Anspruch genommen werden, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und von Personen, die früher eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben, wenn
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