Insolvenzverwalter
Insolvenzverwalter, vom Insolvenzgericht durch Eröffnungsbeschluss bestellter Verwalter (eine geschäftskundige, von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person, oft ein Rechtsanwalt) zur Durchführung des Insolvenzverfahrens. Die Gläubiger können in der ersten Gläubigerversammlung, die auf die Bestellung des Insolvenzverwalters folgt, einen anderen Insolvenzverwalter wählen (§ 57 InsO). Vorher, zwischen Antrag
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