Schankerlaubnissteuer
Schank|erlaubnis|steuer, Gemeindesteuer auf die Erlangung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gast- oder Schankwirtschaft. Steuermaßstab ist in der Regel der Umsatz. Die Erhebung der Schankerlaubnissteuer ist in einigen Bundesländern untersagt; erhoben wird sie derzeit nur in Hessen.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe