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Schankerlaubnissteuer

Schank|erlaubnis|steuer, Gemeindesteuer auf die Erlangung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gast- oder Schankwirtschaft. Steuermaßstab ist in der Regel der Umsatz. Die Erhebung der Schankerlaubnissteuer ist in einigen Bundesländern untersagt; erhoben wird sie derzeit nur in Hessen.

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