Steuerstrafrecht
Steuerstrafrecht, zusammenfassende Bezeichnung der Vorschriften, die Sanktionen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Steuergesetze androhen (§§ 369 ff. Abgabenordnung). Echte Steuerstraftaten sind die Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung), der Bannbruch (§ 372 Abgabenordnung), der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel (§ 373) sowie die Steuerhehlerei (§ 374; z. B. Handel mit geschmuggelter
Werke
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar