Vergnügungsteuer
Vergnügungsteuer, Lustbarkeitsteuer,
von den Gemeinden (mit Ausnahme Bayerns) erhobene örtliche Steuer auf »Vergnügungen«, v. a. Tanzveranstaltungen, das Ausspielen von Geld und Gegenständen in Spielklubs, -kasinos u. ä. Einrichtungen, Filmvorführungen (Kinosteuer) und das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten (Automatensteuer) in Gast- und Schankwirtschaften sowie anderen, jedermann
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