Vergnügungsteuer

Vergnügungsteuer, Lustbarkeitsteuer,

von den Gemeinden (mit Ausnahme Bayerns) erhobene örtliche Steuer auf »Vergnügungen«, v. a. Tanzveranstaltungen, das Ausspielen von Geld und Gegenständen in Spielklubs, -kasinos u. ä. Einrichtungen, Filmvorführungen (Kinosteuer) und das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten (Automatensteuer) in Gast- und Schankwirtschaften sowie anderen, jedermann

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.