Spielbankabgabe

Spielbank|abgabe, eine nach der Spielbankverordnung vom 27. 7. 1938 vom Betreiber einer öffentlichen Spielbank anstelle der sonst zu zahlenden Einkommen-, Umsatz- und Lotteriesteuer zu entrichtende Abgabe. Die Spielbankabgabe beträgt in der Regel 80 % der Bruttospielerträge (täglicher Saldo aus Einsätzen und Gewinnen der Spieler). Neben der Spielbankabgabe erheben alle

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