Länderfinanzen
Länderfinanzen, Gesamtheit der Einnahmen und Ausgaben der Bundesländer eines Bundesstaates.
In Deutschland ist der Grundsatz der Aufgaben- und Lastenverteilung in Artikel 104 a GG geregelt. Danach tragen die Länder grundsätzlich diejenigen Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben (Absatz 1). Handeln die Länder im Auftrag des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben (Absatz 2). Für
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