Sammlung
Sammlung, das Zusammenbringen von Geld oder anderen Dingen, auch der zusammengetragene Besitz (z. B. Kunst-, Münzsammlung). – Das Sammlungsrecht fällt nach Artikel 70 GG in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Nach den Sammlungsgesetzen der Länder bedürfen Sammlungen (von Geld- oder Sachspenden sowie geldwerter Leistungen) einer behördlichen Erlaubnis. Sie ist zu
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