Sammelwerk

Sammelwerk, urheberrechtlich eine Sammlung von Werken, Daten oder anderer unabhängiger Elemente. Das Sammelwerk wird im § 4 UrhG gesondert aufgeführt, um festzulegen, dass es als solches einen selbstständigen Urheberrechtsschutz genießt, wenn die Auslese oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung darstellt. Das Urheberrecht an einem derartigen Sammelwerk steht

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